Hartz IV

Die Sozialreform ?Hartz IV? ist Anfang des Jahres 2005 in Kraft getreten.

Die Medien sind voll von Informationen, die teilweise höchst unseriös sind. Hier sollen in gebotener Kürze die wichtigsten Fragen beantwortet werden.

  1. Warum heißt es ?Hartz IV??
  2. Warum soll es eine Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe- und Sozialhilfe überhaupt geben?
  3. Was ist die Kernidee der Zusammenlegung?
  4. Was ändert sich, wenn ich arbeitslos werde?
  5. Was ist das neue Arbeitslosengeld II ?
  6. Wie setzt sich das Arbeitslosengeld II zusammen ?
  7. Wer sind die Verlierer der Reform?
  8. Wer sind die Gewinner der Reform?
  9. Was wird aus Auto und Wohnung?
  10. Was wird aus Vermögen?
  11. Erfolgt ein Rückgriff auf Eltern und Kinder?
  12. Kurzübersicht: Was verbessert sich, was verschlechtert sich?

 


1. Warum heißt es ?Hartz IV??

Der VW-Vorstand Peter Hartz hat 2001/2002 im Auftrag der Bundesregierung eine Kommission geleitet, die Vorschläge zur Verbesserung der Arbeitsverwaltung vorlegen sollte, damit die Arbeitslosigkeit abgebaut wird und Vermittlung neue Hauptaufgabe wird. Mit den Gesetzespaketen Hartz I bis III sind viele Beschlüsse schon gefasst. Anfang des Jahres 2005 tritt dann Hartz IV in Kraft. Hier wird die Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe geregelt.

 

2. Warum soll es eine Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe- und Sozialhilfe überhaupt geben?

Deutschland leistet sich seit vielen Jahren zwei verschiedene steuerfinanzierte Systeme für ein und denselben Personenkreis: Zur Unterstützung von Menschen, die lange arbeitslos sind oder nie in die sozialen Sicherungssysteme einbezahlt haben.

3. Was ist die Kernidee der Zusammenlegung?

Menschen, die heute Sozialhilfe beziehen, obwohl sie eigentlich erwerbsfähig sind, wurden auf ein Abstellgleis geschoben. Sie erhielten zwar das Geld zum Überleben, es gab aber keine einheitlichen Regelungen, wie Sozialhilfeempfänger wieder in Arbeit kommen können. Dies wird sich ändern: Erwerbsfähige Sozialhilfeempfänger nehmen ab dem 1. Januar 2005 wieder an der Arbeitsvermittlung teil.

 

4. Was ändert sich, wenn ich arbeitslos werde?

Zunächst ändert sich für einen Arbeitnehmer, der innerhalb der letzten drei Jahre auf mindestens zwölf Beitragsmonate kommt, nichts. Er erhält das Arbeitslosengeld I, das sich an der Höhe seiner Lohnbezüge orientiert. Bis zum 55.Lebensjahr erhält man das ALG I für zwölf Monate, ältere Arbeitnehmer erhalten es 18 Monate lang. Erst nach Ablauf dieser Zeit erhält man das neue Arbeitslosengeld II.

 

5. Was ist das neue Arbeitslosengeld II ?

Arbeitslosengeld II erhalten ab 1.1.2005 die erwerbsfähigen Sozialhilfeempfänger anstelle ihrer Sozialhilfe. Weiterhin ersetzt es die Arbeitslosenhilfe. Im Unterschied zur Arbeitslosenhilfe orientiert sich das Arbeitslosengeld II nicht am letzten Lohneinkommen, sondern an der Bedürftigkeit.

 

6. Wie setzt sich das Arbeitslosengeld II zusammen ?

Das Arbeitslosengeld II setzt sich aus mehreren Teilen zusammen. Ein Grundbetrag ergibt sich aus der Höhe des Sozialhilfe-Regelsatzes, der für jede Person im Haushalt bezahlt wird (außer Kinder). Dazu kommen Leistungen für die Unterkunft und die Heizkosten. Für jedes Kind wird das Kindergeld aufgeschlagen. Hinzu kommt in den ersten beiden Jahren ein Zuschlag, der sich an der Höhe des zuvor gezahlten Arbeitslosengelds I orientiert.

Ein Beispiel (Quelle: Der Spiegel, Nr.33/2004):

Ein Ehepaar mit zwei Kindern, Alleinverdiener mit 3200 Euro brutto hat folgendes Einkommen:

Arbeitslosengeld II
Arbeitslosengeld II

7. Wer sind die Verlierer der Reform?

Verlierer ist, wer in seinem letzten Beruf ein überdurchschnittlich hohes Einkommen hatte und länger als ein Jahr arbeitslos wird, weil sich das ALG II nicht mehr an diesem Einkommen ? sondern an der Bedürftigkeit ? orientiert.

Verlierer ist, wer arbeitslos ist, aber mit einem Partner/einer Partnerin zusammenlebt, der/die gut verdient, weil dieses Einkommen bei der Bedürftigkeitsprüfung berücksichtigt wird.

Verlierer ist, wer hohe Vermögen angespart hat. Diese sind bis zum Erreichen der Freibeträge zu benutzen.

 

8. Wer sind die Gewinner der Reform?

Gewinner ist, wer allein Kinder erzieht und bisher Arbeitslosenhilfe oder Sozialhilfe bezogen hat.

Gewinner ist, wer Familie hat und ein niedriges Arbeitseinkommen hatte.

Gewinner ist, wer bislang erwerbsfähiger Sozialhilfebezieher ist.

 

9. Was wird aus Auto und Wohnung?

Bei der Prüfung der Bedürftigkeit bleibt das eigene Auto und selbst genutztes Wohneigentum anrechnungsfrei. Es gilt allerdings der Grundsatz der Angemessenheit, wobei die Behörden hier großzügig auslegen werden. Ebenfalls unberücksichtigt bleiben Riester-Renten.

 

10. Was wird aus Vermögen?

Insbesondere beim Vermögen gibt es eine große Hysterie, dabei werden sich hier die Möglichkeiten sogar verbessern. Heute darf ein 50jähriger Bezieher von Arbeitslosenhilfe nur ein Vermögen von 10 000 Euro (Lebensversicherungen, Wertpapiere, Bargeld, Sparkonten) besitzen. Ein arbeitsfähiger Sozialhilfeempfänger darf nur ein Schonvermögen von 1279 Euro haben.

Ab 1.1.2005 gilt: Für jedes Lebensjahr dürfen 200 Euro in Form von Aktien, Bargeld oder Sparkonten gehalten werden, bei einem 50jährigen also 10 000 Euro. Zusätzlich dürfen für jedes Lebensjahr weitere 200 Euro für die Altersvorsorge zurückbleiben. Hier ist entscheidend, dass die Geldsumme tatsächlich erst im Rentenalter verfügbar wird.

Für ältere Menschen ab 55 gelten noch höhere Freibeträge.

 

11. Erfolgt ein Rückgriff auf Eltern und Kinder?

 

Ein Rückgriff auf die Einkünfte und das Vermögen von Eltern und Kindern erfolgt nicht, wenn keine Lebensgemeinschaft mehr existiert, man also nicht zusammen in einer Wohneinheit lebt.

Nach der geplanten Gesetzeslage wird das Vermögen von minderjährigen Kindern (Freibetrag: 750 Euro) berücksichtigt. Ausbildungsversicherungen sind bei älteren Kindern nicht betroffen. Es erfolgt auch dann keine Anrechnung, wenn die Kinder zwar begünstigt werden sollen, selbst aber nicht Besitzer des Geldes oder der Versicherung sind. Das ist in der Regel der Fall, wenn etwa die Großeltern eine Ausbildungsversicherung für den Enkel abgeschlossen haben.

 

12. Kurzübersicht: Was verbessert sich, was verschlechtert sich?

Kurzübersicht
Kurzübersicht

weitere Informationen zu Hartz IV finden Sie hier:

http://www.arbeitsmarktreform.spd.de/servlet/PB/menu/1034926/index.html

 

Zusammenstellung: Dennis Buchner